KGV Küssower Berg II e.V.

Garteneinbrüche: Die Polizei informiert

Gemeinsam besser schützen !

Hinweise im Zusammenhang mit Einbrüchen in Gartenlauben

  • Zeitnah die Polizei informieren!
  • Keine Veränderungen am Tatort vornehmen, Täterspuren können vernichtet werden!
  • In jedem Fall eine Anzeige bei dem zuständigen Polizeirevier machen!
  • Inhalt einer Anzeige:
  1. Umfassende Angaben mit Erreichbarkeit zur eigenen Person!
  2. Wo fand der Einbruch statt? (Tatort)
  3. Wann fand er statt, wann bemerkt? (Tatzeit, Zeitraum eingrenzen)
  4. Wie sind die Täter in das Objekt gelangt?
  5. Was wurde entwendet?
  6. Gibt es evtl. Zeugen aus der Nachbarschaft?
  7. Habe ich einen bestimmten Tatverdacht?

Wichtig ist es, alle entwendeten Gegenstände bei der Polizei möglichst genau zu beschreiben (Hersteller, Typ, Farbe, Gerätenummer, etc.)!
Deshalb im Vorhinein eine Liste der in der Gartenlaube hinterlassenen höher-wertigen Sachen, wie z.B. elektrische Geräte, etc. fertigen. Gegenstände können auch zusätzlich fotografiert und abgespeichert werden.

Des Weiteren ist eine zusätzliche Kennzeichnung empfehlenswert. Hierzu können Sie im Internet die Seite des ADFC – Fahrradcodierung nutzen.
Ihren Individualcode / Eigentümeridentifizierungsnummer erhalten Sie, wenn Sie zum Codegenerator klicken und die dort geforderten Angaben ausfüllen. Der Code ist für alle Gegenstände geeignet!

Weitere Hinweise!
Bei jeder Polizeidienststelle können rund um die Uhr Anzeigen aufgegeben werden!
Polizeihauptrevier Neubrandenburg, Beguinenstraße 02, Te1.0395/5582-5224
Polizeihauptrevier Neustrelitz, Töpferweg 7, Tel. 03981/258-224
Polizeirevier Friedland, Salower Str. 38a, Tel. 039601/3000
Anzeigen können ebenfalls über das Internet: Internetwache – Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen werden. (Anzeigenformular ausfüllen)

Ihre Polizeiinspektion Neubrandenburg 

Diese Information steht auch als PDF auch zum Download zu Verfügung:
Garteneinbrüche: Die Polizei informiert

 

Auf der Seite des ADFC wurde schon darauf hingewiesen, aber hier nochmal explizit:
Der Code kann für alle Wertgegenstände verwendet werden.
Ein Code für mehrere Gegestände ist ausreichend – es müssen nicht alle Gegenstände mit neuem Code versehen werden.

Hinweis:
Der Code sollte so an-/aufgebracht werden, so dass er nicht entfernt werden kann.
Bei dem einem oder anderen Gegenstand / Gerät bietet es sich an, beispielsweise mit einem Lötkolben den Code einzubrennen bzw. mit einem Dremel einzugravieren.

Links zum Artikel:

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