KGV Küssower Berg II e.V.

Wasseruhren – Nur geeicht: Teil2

Liebe Gartenfreunde,

wie bereits im Teil 1 wie auch auf unserer Mitgliederversammlung angekündigt, dürfen nach dem aktuellem Eichgesetz mit Gültigkeit vom 01. Januar 2015 auch in Kleingärten nur noch geeichte Wasserzähler verwendet werden.

Bitte überprüft, ob Ihr geeichte Wasserzähler habt.
Die Eichgültigkeit beträgt 6 Jahre ab Eichjahr.

Eichmarken

Bei Einbau eines neuen Wasserzählers meldet Euch bitte bei einem Vorstandsmitglied oder den für Euern Bereich zuständigen Ableser.

Entsprechend Beschluss der Mitgliederversammlung wird für die Gartenfreunde, die ihren Wasserzähler gewechselt haben, der Betrag für die Rücklagenbildung auf der Jahresrechnung nicht berechnet.

Das Formular zur Meldung findet Ihr unten zum Download.

Hier auch noch mal ein interessanter Link zum Nachlesen:
Umfassende Änderungen des Eichgesetzes seit 01.01.2015

Da einige Wasserzähler noch nach EWG und andere bereits nach MID gekennzeichnet sind, nachfolgend eine Tabelle für Euch als Ausfüll-Hilfe für das Formular, die die Werte für Q3 (MID) und Qn (EWG) gegenüberstellt.

Druchflüsse nach Qn Durchflüsse nach Q3
0,6 1,0
1,0 1,6
1,5 2,5
2,5 4,0
3,5 6,3
6,0 10
10 16
15 25
25 40
40 63
60 100
100 160
150 250
250 400
400 630
600 1000
1000 1600
1500 2500

Achtung: Die Zahl von Qn ist nicht mit der Zahl von Q3 gleich zusetzen !!!

 Formular zur Meldung des Wechsel’s der Wasseruhr an den Vorstand:
Formular Wasseruhrenwechsel
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