Liebe Gartenfreunde,
Auch wir Gartenvereine sind mit der „Grundsteuerreform“ konfrontiert.
Bedeutet für uns, dass wir verpflichtet wurden:
Wir müssen auf Grundlage der geltenden Mitwirkungspflicht nach §228 Abs.3 Nr3 BewG dem Regionalverband als Zwischenpächter die Größen unserer überdachten Flächen in qm melden.
Dazu zählt:
- Laube incl. überdachter Terrasse
- Fest überdachte Freisitze (z.B. fest überdachte Pavillons)
Für Euch Pächter bedeutet das:
Bitte meldet uns bis zum 20. August 2022 die Größe Eurer Laube incl. überdachter Terrasse sowie (wenn vorhanden) auch vom fest überdachten Freisitz mit.
Ansprechpartner sind:
- Gartenfreund Uwe Schultz (Parz. 14)
- Gartenfreund Erwin Walczak (Parz. 30)
- Gartenfreund Mike Pioskowik-Ehlert (Parz. 36/37)
- Gartenfreund Marko Gramke (Parz.42)
- Gartenfreund Reinhard Arndt (Parz. 72)