KGV Küssower Berg II e.V.

Grundsteuerreform

Liebe Gartenfreunde,

Auch wir Gartenvereine sind mit der „Grundsteuerreform“ konfrontiert.

Bedeutet für uns, dass wir verpflichtet wurden:

Wir müssen auf Grundlage der geltenden Mitwirkungspflicht nach §228 Abs.3 Nr3 BewG dem Regionalverband als Zwischenpächter die Größen unserer überdachten Flächen in qm melden.

Dazu zählt:

  • Laube incl. überdachter Terrasse
  • Fest überdachte Freisitze (z.B. fest überdachte Pavillons)

 

Für Euch Pächter bedeutet das:

Bitte meldet uns bis zum 20. August 2022 die Größe Eurer Laube incl. überdachter Terrasse sowie (wenn vorhanden) auch vom fest überdachten Freisitz mit.

Ansprechpartner sind:

  • Gartenfreund Uwe Schultz (Parz. 14)
  • Gartenfreund Erwin Walczak (Parz. 30)
  • Gartenfreund Mike Pioskowik-Ehlert (Parz. 36/37)
  • Gartenfreund Marko Gramke (Parz.42)
  • Gartenfreund Reinhard Arndt (Parz. 72)

Anstehende Termine

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